Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe bei schwierigen und bisher ungeklärten Rechtsfragen
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 06.12.1991 - Aktenzeichen 5 WF 198/91
DRsp Nr. 1995/2748
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe bei schwierigen und bisher ungeklärten Rechtsfragen
Die beantragte Prozeßkostenhilfe kann nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht verweigert werden, wenn diese Erfolgsaussicht von der Prüfung schwieriger und bisher ungeklärter Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anerkennung deutscher Scheidungsurteile im Ausland (hier: Italien) abhängt.