OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 06.12.1991
5 WF 198/91
Normen:
ZPO § 114 § 606a Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 700

Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe bei schwierigen und bisher ungeklärten Rechtsfragen

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 06.12.1991 - Aktenzeichen 5 WF 198/91

DRsp Nr. 1995/2748

Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe bei schwierigen und bisher ungeklärten Rechtsfragen

Die beantragte Prozeßkostenhilfe kann nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht verweigert werden, wenn diese Erfolgsaussicht von der Prüfung schwieriger und bisher ungeklärter Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anerkennung deutscher Scheidungsurteile im Ausland (hier: Italien) abhängt.

Normenkette:

ZPO § 114 § 606a Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen
FamRZ 1992, 700