Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Soest vom 04.06.2024 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 47.700,00 EUR.
I.
Die Antragstellerin hat mit Antrag vom 13.12.2023 die Scheidung der am 21.03.1997 geschlossenen Ehe beantragt.
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