Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 20. September 2019 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Der 53jährige Betroffene leidet nach den getroffenen Feststellungen an einer paranoiden Schizophrenie sowie an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Für ihn ist eine Betreuung unter anderem für den Bereich der Vermögenssorge eingerichtet. Mit Beschluss vom 14. August 2019 wurde zudem die geschlossene Unterbringung bis längstens 13. August 2020 angeordnet.
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