I.
Der Beigeladene hat zwei 1971 und 1979 geborene, behinderte Kinder, die in seinem Haushalt leben und für die er Kindergeld erhielt. Ab 1. Januar 2005 bezogen der Beigeladene und seine Ehefrau Arbeitslosengeld II -- ALG II-- (§§ 19 ff. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch --SGB II--), auf welches das Kindergeld als Einkommen angerechnet wurde. Sie bekamen insgesamt 510,16 EUR monatlich.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|