I. 1. Das Amtsgericht bestellte mit Beschluß vom 16.11.1992 zu Betreuern für den Betroffenen dessen Eltern für die Aufgabenkreise
- Sorge für die Gesundheit und notwendige ärztliche Heilbehandlung
- Aufenthaltsbestimmung und Vermögenssorge
sowie einen entfernten Verwandten, den weiteren Beteiligten, als Mitbetreuer (besonderer Betreuer) für den Aufgabenkreis Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld aus Anlaß der Schädigung des Betroffenen bei seiner Geburt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|