Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 22. November 2016 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Wert: 22 €
I.
Der Beteiligte zu 1 begehrt eine Vergütung als Betreuer u.a. in Höhe von44 € pro Stunde.
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