OLG Bamberg - Beschluß vom 04.07.1996
7 UF 80/96
Normen:
BGB § 1587c Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 29

Voraussetzungen für grobe Unbilligkeit bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

OLG Bamberg, Beschluß vom 04.07.1996 - Aktenzeichen 7 UF 80/96

DRsp Nr. 1997/515

Voraussetzungen für grobe Unbilligkeit bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

»Die Durchführung des Vorsorgungsausgleichs ist nicht schon dann grob unbillig, wenn die dem Ausgleichspflichtigen verbleibende Altersrente den unterhaltsrechtlichen Mindestselbstbehalt unterschreitet, solange der Ausgleich nicht zu einer ungleich günstigeren Alterssicherung der Ausgleichsberechtigten führt.«

Normenkette:

BGB § 1587c Nr. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 29