Voraussetzungen für grobe Unbilligkeit bei Durchführung des Versorgungsausgleichs
OLG Bamberg, Beschluß vom 04.07.1996 - Aktenzeichen 7 UF 80/96
DRsp Nr. 1997/515
Voraussetzungen für grobe Unbilligkeit bei Durchführung des Versorgungsausgleichs
»Die Durchführung des Vorsorgungsausgleichs ist nicht schon dann grob unbillig, wenn die dem Ausgleichspflichtigen verbleibende Altersrente den unterhaltsrechtlichen Mindestselbstbehalt unterschreitet, solange der Ausgleich nicht zu einer ungleich günstigeren Alterssicherung der Ausgleichsberechtigten führt.«