OLG Saarbrücken - Urteil vom 21.11.2013
2 U 47/13
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 09.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 261/10

Voraussetzungen für Rückforderung von schwiegerelterlichen Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.11.2013 - Aktenzeichen 2 U 47/13

DRsp Nr. 2013/25471

Voraussetzungen für Rückforderung von schwiegerelterlichen Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 9. März 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 15 O 261/10 - teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:

A.

Der Beklagte war mit der Tochter der Kläger, der Zeugin, verheiratet. Die Ehe wurde im September 2003 geschlossen. Die Eheleute trennten sich im Oktober 2008, die (rechtskräftige) Scheidung erfolgte im April 2010.

Die Eheleute erwarben während der Ehe gemeinsam ein Hausgrundstück in zu hälftigem Miteigentum. Die Immobilie wurde nach der Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung für 105.000 Euro, den hälftigen Verkehrswert, durch den Beklagten zu Alleineigentum übernommen.

Zur Anschaffung der Immobilie gewährten die Kläger den Eheleuten ein zinsloses Darlehen in Höhe von 60.000 Euro. Hierüber unterzeichneten die Eheleute am 17. April 2005 ein "Schuldanerkenntnis" (Bl. 28 d.A.), in dem sie den Erhalt der Darlehensvaluta bestätigten und sich zur Rückzahlung von jeweils 30.000 Euro verpflichteten. Dieser Betrag ist von dem Beklagten an die Kläger erstattet worden.