I.
Der vom Amtsgericht in den angegriffenen Folgesachen Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt festgestellte Tatbestand, auf den vollinhaltlich Bezug genommen wird, ist wie folgt zu ergänzen, bzw. zu berichtigen:
In der Ehezeit (1.6.1984 bis 30.11.2000) hat der Antragsteller bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte unter der Vers.-Nr. xxx Rentenanwartschaften aus der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in Höhe von monatlich 601,36 Euro erworben, die Antragsgegnerin ebenfalls bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte unter der Vers-Nr. xxx Anwartschaften aus der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in Höhe von monatlich 296,98 Euro.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|