Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 21. Februar 2020 und der Bescheid der Beklagten vom 15. Januar 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Februar 2019 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Kindergeld für den Zeitraum Juni 2018 bis März 2019 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das gesamte Verfahren.
Die Revision wird zugelassen.
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