AG Weißwasser, vom 26.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 103/08
Voraussetzungen nachträglicher Befristung eines Unterhaltstitels auf nachehelichen Unterhalt
OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - Aktenzeichen 20 WF 574/08
DRsp Nr. 2008/15392
Voraussetzungen nachträglicher Befristung eines Unterhaltstitels auf nachehelichen Unterhalt
»Ein unterhaltsrechtliches Abänderungsbegehren, mit dem eine nachträgtliche Befristung von zunächst unbefristet titulierten nachehelichem Ehegattenunterhalt verlangt wird, ist trotz § 36 Abs. 1 Nrn 1 und 2 EGZPO grundsätzlich unzulässig, wenn der ursprüngliche Titel nach der maßgeblichen Änderung der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12.04.2006, FamRZ 2006, 1006) errichtet worden ist, so dass die seither ersichtlichen erweiterten Möglichkeiten einer Unterhaltsbefristung bereits hätten berücksichtigt werden können.«