Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten sowie der Berufung der Klägerin zu 1) - das am 02.03.2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 1.731,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.02.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen die Klägerin zu 1) zu 79 % und der Kläger zu 2) zu 21 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1 zu 77% und der Kläger zu 2) zu 23 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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