Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 12.12.2014 -
Der Antrag auf Regelung des Umgangs des Antragstellers mit den Kindern I, B und B2 wird zurückgewiesen.
2.Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, zweimal jährlich und zwar jeweils bis zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres schriftlich Auskunft über die gemeinsamen Kinder B und B2 wie folgt zu erteilen:
a) b) 3. a) b) 4. II.
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