OLG Thüringen - Beschluss vom 18.11.2005
1 WF 436/05
Normen:
BGB § 1361 § 1615l § 1606 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1205
NJW 2006, 1822
NJW-RR 2006, 584
OLG Report-Thüringen 2006, 258

Voraussetzungen und Umfang des Trennungsunterhalts bei Geburt eines nichtehelichen Kindes in der Trennungszeit

OLG Thüringen, Beschluss vom 18.11.2005 - Aktenzeichen 1 WF 436/05

DRsp Nr. 2007/5530

Voraussetzungen und Umfang des Trennungsunterhalts bei Geburt eines nichtehelichen Kindes in der Trennungszeit

»1. Die Geburt eines nichtehelichen Kindes der Ehefrau während der Trennungszeit prägt auch dann die ehelichen Lebensverhältnisse, wenn es nicht vom Ehemann abstammt und die Ehefrau Trennungsunterhalt begehrt. 2. Die Voraussetzungen eines Ausschlusses gem. §§ 1361 Abs. 3, 1579 BGB sind nicht schon deshalb gegeben, weil die Ehefrau in der Trennungszeit ein Kind von einem anderen Mann geboren hat. Die Zuwendung zu einem anderen Partner während Bestehens der Ehe begründet für sich allein noch kein schwerwiegendes, eindeutig beim Berechtigten liegendes Fehlverhalten, sondern es müssen weitere Umstände hinzutreten. 3. Beim Zusammentreffen eines Anspruchs der Ehefrau gem. § 1361 BGB gegen den Ehemann und gem. § 1615l BGB gegen den nichtehelichen Vater ist von einer anteiligen Haftung unter entsprechender Anwendung des § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB auszugehen, auch wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind. 4. Der Senat schließt sich nicht der Auffassung an, es sei ein Vorrang des Betreuungsunterhalts anzunehmen (OLG Hamm, FamRZ 2000, 637), das Gesetz kennt einen Vorrang des Betreuungsunterhalts nicht (vgl. Wever/Schilling, FamRZ 2002, 581 [589]).«

Normenkette:

BGB § 1361 § 1615l § 1606 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2006, 1205
NJW 2006, 1822
NJW-RR 2006, 584