Die Parteien streiten um einen 1/4-Erbteil nach dem am 28. März 1935 verstorbenen Karl B.. Der Erblasser wurde von seinen vier Kindern Maria, Hans, Friedrich und Alice zu je einem Viertel beerbt.
Einziger Nachlaßgegenstand ist ein 1.387 qm großes
Grundstück in H., dessen Wert zum Zweck der Teilungsversteigerung aufgrund Gutachtens vom 9. Juni 1990 auf 7 Mio. DM festgesetzt worden ist. An diesem Grundstück ist der Beklagte seit langem interessiert. Er erwarb zunächst den 1/4-Erbteil Alice und von dem 1/4-Erbteil Hans die Hälfte (1/8). Danach verkauften und übertrugen die Erben der am 28. Februar 1983 nachverstorbenen Miterbin Maria deren Erbteil durch Vertrag vom 20. Dezember 1988 zum Preise von 880.000 DM an den Beklagten und ließen der Klägerin davon am 30. Dezember 1988 Mitteilung machen.
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