Die Beschwerde der Mutter M. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bamberg vom 05.01.2022, Aktenzeichen
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
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