OLG Saarbrücken - Beschluß vom 10.11.1995
6 WF 72/95
Normen:
BGB § 1672 § 1671 ; FGG § 50b ; GG Art. 4 ; ZPO § 620 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1996, 38
FamRZ 1996, 561
Vorinstanzen:
AG Homburg-Saar, - Vorinstanzaktenzeichen 9 F 184/93

Vorläufige Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 10.11.1995 - Aktenzeichen 6 WF 72/95

DRsp Nr. 1996/23192

Vorläufige Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil

1. Allein die Zugehörigkeit eines Elternteils zu der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas steht einer vorläufigen Übertragung des Sorgerechts auf diesen Elternteil nicht entgegen.2. Wird in einem derartigen Fall im Rahmen einer Entscheidung im Wege der vorläufigen Anordnung das Recht der medizinischen Betreuung der Kinder den Parteien gemeinsam belassen, so ist diese Entscheidung jedenfalls dann nicht rechtsfehlerhaft, wenn durch eine derartige Entscheidung eventuellen Gefahren, die sich im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung der Kinder aufgrund der Religionszugehörigkeit der Mutter zu den Zeugen Jehovas ergeben können, vorgebeugt werden soll.3. Zwar gebietet § 50b Abs. 1 FGG es, Kinder bereits dann anzuhören, wenn diese ihrem Alter nach in der Lage sind, bestimmte Vorstellungen und Empfehlungen zu entwickeln und diese in verständlicher Weise zu äußern, jedoch folgt hieraus nicht, daß dem im Rahmen der gebotenen Anhörung artikulierten Willen des Kindes eine das Gericht bindende Bedeutung zukommt.

Normenkette:

BGB § 1672 § 1671 ; FGG § 50b ; GG Art. 4 ; ZPO § 620 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe: