Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder Se... und S... K... wird vorläufig der Antragsgegnerin übertragen.
Der weitergehende Antrag der Antragsgegnerin und der Antrag des Antragstellers werden zurückgewiesen.
Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden den Eltern je zur Hälfte auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden insoweit nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 2.000 € festgesetzt.
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