VGH Bayern - Beschluss vom 19.06.2023
8 AS 23.40017
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5; BGB § 1456 Abs. 1 S. 1;

Vorläufiger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung einer vorzeitigen Besitzeinweisung; Prozessführungsbefugnis eines Ehegatten als Gesamthandseigentümer

VGH Bayern, Beschluss vom 19.06.2023 - Aktenzeichen 8 AS 23.40017

DRsp Nr. 2024/7527

Vorläufiger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung einer vorzeitigen Besitzeinweisung; Prozessführungsbefugnis eines Ehegatten als Gesamthandseigentümer

Tenor

I. Der Antrag wird abgelehnt.

II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Der Streitwert wird auf 3.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 80 Abs. 5; BGB § 1456 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung einer vorzeitigen Besitzeinweisung.

Der Antragsgegner beantragte mit Schreiben vom 23. Januar 2023 beim Landratsamt die vorzeitige Besitzeinweisung in eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. ... der Gemarkung T* ... Dieses Grundstück wird landwirtschaftlich genutzt und steht im gütergemeinschaftlichen Eigentum der Antragstellerin und ihres Ehemannes. Der dem Besitzeinweisungsantrag zugrundeliegende Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 19. Dezember 2007 in Verbindung mit dem Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss vom 15. Januar 2015 ist bestandkräftig.