OLG Köln - Beschluß vom 27.09.2000
16 Wx 136/00
Normen:
FGG § 65a;

Vorlage eines Abgabeersuchens in einer Betreuungssache durch den Rechtspfleger

OLG Köln, Beschluß vom 27.09.2000 - Aktenzeichen 16 Wx 136/00

DRsp Nr. 2001/732

Vorlage eines Abgabeersuchens in einer Betreuungssache durch den Rechtspfleger

Ein um die Übernahme einer Betreuungssache ersuchtes Gericht kann die Übernahme jedenfalls dann nicht mit der Begründung ablehnen, dass es zur Übernahme durch den Rechtspfleger und nicht durch den Richter des abgebenden Amtsgerichts ersucht wurde, wenn im Zeitpunkt des Abgabeverlangens keine akuten dem Richter vorbehaltenen Geschäfte zu erledigen sind.

Normenkette:

FGG § 65a;

Gründe:

Die Vorlage an das Oberlandesgericht ist gemäß §§ 65 a, 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 FGG zulässig. Die Voraussetzungen für eine Vorlage sind gegeben, da der Betroffene seinen Wohnsitz endgültig aus dem Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen in den Bezirk des Amtsgerichts Köln verlegt hat und das Amtsgericht Köln derzeit nicht zur Übernahme bereit ist. Der Betroffene hat einer Abgabe an das Amtsgericht Köln zugestimmt. Auch die beiden Betreuer haben einer Abgabe an das Amtsgericht Köln nicht widersprochen. Das Amtsgericht Köln kann die Übernahme nicht deshalb verweigern, weil es zur Übernahme durch den Rechtspfleger und nicht den Richter des Amtsgerichts Euskirchen ersucht worden ist.