Vorlage zur Vorabentscheidung - Gültigkeit - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf Ehescheidung - Art. 18 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a fünfter und sechster Gedankenstrich - Unterschiedliche Aufenthaltsdauererfordernisse im Hinblick auf die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Unterscheidung zwischen einem Gebietsansässigen, der Angehöriger des Mitgliedstaats des angerufenen Gerichts ist, und einem Gebietsansässigen, der nicht Angehöriger dieses Mitgliedstaat ist - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Fehlen
EuGH, Urteil vom 10.02.2022 - Aktenzeichen C-522/20
DRsp Nr. 2022/3894
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gültigkeit – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf Ehescheidung – Art. 18AEUV – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a fünfter und sechster Gedankenstrich – Unterschiedliche Aufenthaltsdauererfordernisse im Hinblick auf die Bestimmung des zuständigen Gerichts – Unterscheidung zwischen einem Gebietsansässigen, der Angehöriger des Mitgliedstaats des angerufenen Gerichts ist, und einem Gebietsansässigen, der nicht Angehöriger dieses Mitgliedstaat ist – Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit – Fehlen
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