AEUV Art. 267; VO (EG) 2201/2003 Art. 8 Abs. 1; VO (EG) 2201/2003 Art. 61 Buchst. a);
Fundstellen:
FamRB 2022, 482
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 8 Abs. 1 und Art. 61 Buchst. a - Allgemeine Zuständigkeit - Grundsatz der perpetuatio fori - Im Lauf des Verfahrens erfolgte Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einen Drittstaat, der Vertragspartei des Haager Übereinkommens von 1996 ist
EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - Aktenzeichen C-572/21
DRsp Nr. 2022/14397
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung – Elterliche Verantwortung – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 8 Abs. 1 und Art. 61 Buchst. a – Allgemeine Zuständigkeit – Grundsatz der perpetuatio fori – Im Lauf des Verfahrens erfolgte Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einen Drittstaat, der Vertragspartei des Haager Übereinkommens von 1996 ist
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