Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 7. September 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
Der Betroffene wendet sich mit seiner Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes.
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