OLG Zweibrücken - Beschluss vom 15.09.2005
6 UF 97/05
Normen:
BGB § 1587b Abs. 1, Abs. 6 ; VAHRG § 1 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 271
OLGReport-Zweibrücken 2006, 117
Vorinstanzen:
AG Grünstadt, vom 27.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen F 174/04

Vorliegen einer volldynamischen ausgleichspflichtigen Versorgungsanwartschaft in einer Zusatzversorgungseinrichtung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2005 - Aktenzeichen 6 UF 97/05

DRsp Nr. 2005/18165

Vorliegen einer volldynamischen ausgleichspflichtigen Versorgungsanwartschaft in einer Zusatzversorgungseinrichtung

Wenn die Prognose gestellt werden kann, dass es dem Träger einer Zusatzversorgung, - nach den Erfahrungen der Vergangenheit - auch zukünftig gelingen wird, einen Überschuss zu erwirtschaften, welcher einen Anstieg der Versorgungsanwartschaft mindestens in dem Maße wie bei der gesetzlichen Renten- und/oder Beamtenversorgung zulässt, ist eine Versorgungsanswartschaft als volldynamisch zu bewerten und fällt mit ihrem Nennbetrag in den vorzunehmenden Versorgungsausgleich.

Normenkette:

BGB § 1587b Abs. 1, Abs. 6 ; VAHRG § 1 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

Die befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist statthaft und auch sonst in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 621 e Abs. 1 und 3, 621 Abs. 1 Nr. 6, 517, 520 Abs. 1, 2 und 3, Satz 1, Abs. 4 ZPO, 19, 20 FGG).

In der Sache führt das Rechtsmittel zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung.