I.
Mit Schreiben vom 21.9.2001 bat der Betreuer des Betroffenen um Genehmigung eines am 20.9.2001 abgeschlossenen notariellen Vertrages über den Verkauf eines Grundstücks des Betroffenen. Das Amtsgericht erteilte mit Beschluss vom 25.9.2001 einen Vorbescheid, es sei beabsichtigt, die Erklärungen des Betreuers in dem notariellen Kaufvertrag zu genehmigen, wenn nicht binnen zwei Wochen Beschwerde gegen den Vorbescheid eingegangen sei. Der Betroffene legte persönlich wie auch über seinen Verfahrensbevollmächtigten mit Schreiben vom 15. bzw. 21.10.2001 Beschwerde ein. Diese Beschwerde hat das Landgericht mit Beschluss vom 2.5.2002 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die weitere Beschwerde des Betroffenen vom 11.6.2002.
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