OLG Zweibrücken - Beschluss vom 22.12.2004
3 W 130/04
Normen:
BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 1908i Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
DNotZ 2005, 634
FGPrax 2005, 59
MDR 2005, 579
NotBZ 2005, 224
OLGReport-Zweibrücken 2005, 298
Rpfleger 2005, 193
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 13.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 355/04
AG Westerburg - Grundbuch von H. Blatt ...,

Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004 - Aktenzeichen 3 W 130/04

DRsp Nr. 2005/831

Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

»Die Belastung eines Grundstückes eines Betreuten mit einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung durch den Käufer bedarf auch dann der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, wenn die im Kaufvertrag enthaltene Belastungsvollmacht bereits genehmigt worden ist.«

Normenkette:

BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 1908i Abs. 1 S. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Mit notariellem Vertrag vom 9. Februar 2004 (Urk. des Notars ...............) hat die Beteiligte zu 1) - zugleich handelnd als gerichtlich bestellte Betreuerin für den Beteiligten zu 2) - den im Rubrum näher bezeichneten Grundbesitz an die Beteiligten zu 3) und 4) verkauft. In § 9 Ziff. 1 des notariellen Vertrages haben die Verkäufer den Käufern, mehrere Käufer sich gegenseitig, befreit von des Beschränkungen des § 181 BGB, die Vollmacht erteilt, das Kaufobjekt vor der Umschreibung mit einer Buchgrundschuld in Höhe von 80.000 EUR nebst 18% des Grundschuldbetrages Zinsen p.a. und 5 % einmaliger Nebenleistung zugunsten der W......... Bank ............................. zu belasten, die dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben und die Verkäufer dinglich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.