Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundschuldbestellung
SchlHOLG, Beschluss vom 01.08.2002 - Aktenzeichen 2 W 133/01
DRsp Nr. 2005/3798
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundschuldbestellung
»Die Bestellung einer Grundschuld am Grundstück einer gewerblich tätigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch einen zur Geschäftsführung bestellten Gesellschafter bedarf nicht der familienrechtlichen Genehmigung, weil an der Gesellschaft ein Minderjähriger beteiligt ist.«