KG - Urteil vom 06.06.1995
13 UF 8030/94
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
KGR 1995, 201
NJW-RR 1996, 1287
NJWE-FER 1997, 6

Vorwegabzug des Kindesunterhalts vor der Berechnung des Ehegattenunterhalts

KG, Urteil vom 06.06.1995 - Aktenzeichen 13 UF 8030/94

DRsp Nr. 1997/1402

Vorwegabzug des Kindesunterhalts vor der Berechnung des Ehegattenunterhalts

Zahlt der getrenntlebende Ehemann für das gemeinsame Kind Unterhalt an die das Kind betreuende Ehefrau und begehrt er von dieser Zahlung von Ehegattenunterhalt, ist der Vorwegabzug des Kindesunterhalts vor der Berechnung des Ehegattenunterhalts nur insoweit gerechtfertigt, als der Unterhalt des Kindes schon während des Zusammenlebens der Parteien von dem Einkommen des Ehemannes bestritten wurde.

Normenkette:

BGB § 1361 ;

Gründe:

(Auszug)