BSG - Urteil vom 13.09.1994
5 RJ 72/92
Normen:
RVO § 1268 ;
Fundstellen:
FamRZ 1995, 600
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen,

BSG - Urteil vom 13.09.1994 (5 RJ 72/92) - DRsp Nr. 1995/6880

BSG, Urteil vom 13.09.1994 - Aktenzeichen 5 RJ 72/92

DRsp Nr. 1995/6880

War der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes rechtsgültig in zwei Ehen verheiratet, so haben beide Witwen nebeneinander einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Sie haben sich die Rente nach der Dauer ihrer Ehe mit dem Versicherten zu teilen.

Normenkette:

RVO § 1268 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Aufteilung einer Hinterbliebenenrente.