Autor: Mainz-Kwasniok |
Die Erfahrung zeigt, dass ein Besuch beim Anwalt in einer Familienkrise häufig eine emotionale Belastung ist. Umso wichtiger ist es für beide Seiten, dass der neue Mandant sich auf den Besuch gut vorbereiten kann. Das Beratungsgespräch kann nicht individueller als ein öffentlicher Vortrag, eine Internetseite oder ein Taschenbuch sein, wenn der Mandant die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht präsent hat. Eine ordentliche Beratung im Familienrecht bedarf nämlich der Kenntnis des kompletten komplexen Sachverhalts, ggf. der Einsicht in mitgebrachte Unterlagen.
Das "Erstberatungsgespräch" als Einstiegsberatung wird daher i.d.R. rasch darin münden, dass dem Mandanten mitgeteilt wird, welche Angaben für die weitere Beratung/Vertretung erforderlich sind. Hierbei leistet ein Mandantenfragebogen erhebliche Hilfestellung.
Er hat mehrere Funktionen:
1. | Der Mandant erfährt, auf welche Informationen es dem Anwalt überhaupt ankommt. |
2. | Der Mandant trägt selbst die Haftung für falsche oder unvollständige Informationen an den Anwalt (Beweislasterleichterung für den Anwalt im Haftungsprozess). |
3. | Der Anwalt spart sich das zeitraubende Abfragen und eigene Sichten mitgebrachter Aktenkonvolute. |
4. | Der Mandant gibt im Fragebogen zu erkennen, welche konkreten Aufträge er erteilt (Beweislasterleichterung für den Anwalt im Honorarprozess). |
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