BayObLG - Beschluß vom 12.08.1994
1Z BR 152/93
Normen:
BGB § 2270, § 2271 Abs. 2, § 2069 ;
Fundstellen:
ZEV 1994, 362

Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

BayObLG, Beschluß vom 12.08.1994 - Aktenzeichen 1Z BR 152/93

DRsp Nr. 1995/1256

Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

»1. Zur Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen Verfügungen von Ehegatten, mit denen sie sich gegenseitig zum Alleinerben und das gemeinschaftliche Kind zum Schlußerben einsetzen, wenn im Zeitpunkt der Testamentserrichtung nur ein Ehegatte Vermögen besitzt und dieser später dem anderen Ehegatten einen Miteigentumsanteil an dem gemeinsam bewohnten Hausgrundstück überläßt. 2. Die wechselbezügliche Einsetzung des gemeinschaftlichen Kindes als Schlußerben wird durch dessen Vorversterben nicht gegenstandslos, wenn dessen Abkömmlinge als Ersatzerben an seine Stelle treten.«

Normenkette:

BGB § 2270, § 2271 Abs. 2, § 2069 ;

Gründe: