I. Mit Beschluß vom 2.12.1994 bestellte das Amtsgericht der Betroffenen deren Sohn N zum Betreuer mit den Aufgabenkreisen Sorge für die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge sowie Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post, und deren Sohn K zum Ersatzbetreuer. Zum Vermögen der Betreuten gehörte auch ein Haus. Mit notariellem Vertrag vom 5.4.1995 und Nachtrag vom 12.5.1995 verkaufte die Betreute vertreten durch ihren Betreuer dieses Anwesen unter Vorbehalt der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Diese Genehmigung erteilte das Vormundschaftsgericht (Rechtspfleger) am 15.5.1995. Am 17.5.1995 erteilte der Notar folgende Bestätigung:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|