BayObLG - Beschluß vom 29.03.1996
3Z BR 82/96
Normen:
FGG §§ 27, 55, 62 ;
Fundstellen:
BtPrax 1996, 150
ErbPrax 1996, 252
EzFamR aktuell 1996, 195
FamRZ 1997, 218
NJWE-FER 1996, 34
Vorinstanzen:
LG Regensburg,
AG Regensburg,

Weitere Beschwerde des Alleinerben des Beschwerdeführers

BayObLG, Beschluß vom 29.03.1996 - Aktenzeichen 3Z BR 82/96

DRsp Nr. 1996/20574

Weitere Beschwerde des Alleinerben des Beschwerdeführers

»1. Der Alleinerbe des Beschwerdeführers ist berechtigt, weitere Beschwerde einzulegen, wenn im Verfahren die Verletzung eines übertragbaren Vermögensrechts geltend gemacht worden war. 2. Ist die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines Vertrags über den Verkauf eines Grundstücks des Betreuten wirksam geworden, ist eine Beschwerde gegen die Genehmigung grundsätzlich unzulässig.«

Normenkette:

FGG §§ 27, 55, 62 ;

Gründe:

I. Mit Beschluß vom 2.12.1994 bestellte das Amtsgericht der Betroffenen deren Sohn N zum Betreuer mit den Aufgabenkreisen Sorge für die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge sowie Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post, und deren Sohn K zum Ersatzbetreuer. Zum Vermögen der Betreuten gehörte auch ein Haus. Mit notariellem Vertrag vom 5.4.1995 und Nachtrag vom 12.5.1995 verkaufte die Betreute vertreten durch ihren Betreuer dieses Anwesen unter Vorbehalt der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Diese Genehmigung erteilte das Vormundschaftsgericht (Rechtspfleger) am 15.5.1995. Am 17.5.1995 erteilte der Notar folgende Bestätigung: