Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Senats für Familiensachen in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. November 2017 wird auf Kosten der Antragsgegnerin verworfen.
Beschwerdewert: bis 500 €
I.
Die Antragsgegnerin wird von ihrer inzwischen volljährigen Tochter im Wege des Stufenantrags auf Abänderung eines Unterhaltstitels in Anspruch genommen.
Mit Teilbeschluss vom 3. März 2017 hat das Amtsgericht unter Zurückweisung der weitergehenden Anträge der Antragstellerin die Antragsgegnerin zur Vorlage des Einkommensteuerbescheids und der Einkommensteuererklärung mit den Anlagen AUS, G, KAP, L, N, N-AUS, S und SO für das Kalenderjahr 2015 verpflichtet.
Die gegen diese Entscheidung erhobene Beschwerde der Antragsgegnerin hat das Oberlandesgericht verworfen, weil der Wert der Beschwer den Betrag von 600 € nicht übersteige. Dagegen richtet sich die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin.
II.
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