FG Rheinland-Pfalz, vom 15.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2794/04
Wert der unentgeltlichen Zuwendung nach § 278 Abs. 2 AO; Schenkung unter Ehegatten
BFH, Urteil vom 11.12.2007 - Aktenzeichen VII R 1/07
DRsp Nr. 2008/6137
Wert der unentgeltlichen Zuwendung nach § 278 Abs. 2AO; Schenkung unter Ehegatten
»Überträgt ein Ehegatte das Eigentum an einem Grundstück und zugleich den ihm gegen die kreditgebende Bank aus der Sicherungsabrede zustehenden Rückgewähranspruch an den anderen Ehegatten, der die auf dem Grundstück lastenden Grundschulden übernimmt, ist bei der Ermittlung des Wertes der unentgeltlichen Zuwendung nach § 278 Abs. 2AO der Rückgewähranspruch in Höhe der bereits getilgten Darlehensschulden werterhöhend zu berücksichtigen.«