OLG München - Urteil vom 23.12.1992
12 UF 999/92
Normen:
BGB § 1374 § 1376 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1993, 55
FuR 1993, 111
OLGReport-München 1993, 134

Wertermittlung des Anfangsvermögens bei unentgeltlicher Überlassung eines zuvor von beiden Ehegatten bebauten fremden Grundstücks

OLG München, Urteil vom 23.12.1992 - Aktenzeichen 12 UF 999/92

DRsp Nr. 1995/2420

Wertermittlung des Anfangsvermögens bei unentgeltlicher Überlassung eines zuvor von beiden Ehegatten bebauten fremden Grundstücks

Haben Ehegatten während der Ehe ein Hausgrundstück, daß im Eigentum der Eltern eines der Ehegatten steht, renoviert und umgebaut und haben beide hierfür Kapital investiert, ohne daß ihnen dafür eine Vergütung gezahlt oder zugesagt wurde, und wird einem Ehegatten von seinen Eltern dieses Hausgrundstück unentgeltlich überlassen, dann ist eine das Anfangsvermögen dieses Ehegatten erhöhende gemischte Schenkung anzunehmen, wobei von der Erhöhung der entgeltliche Teil auszunehmen ist. Dieser berechnet sich nach der Differenz zwischen dem Wert des Gebäudes vor Beginn der Umbau- bzw. Renovierungsarbeiten und seinem Wert nach deren Durchführung, wobei auch die inflationsbedingte Wertsteigung für das unveränderte Grundstück in der Zeit zwischen dem Beginn der Umbau- und Renovierungsarbeiten und dem Zeitpunkt der Übertragung des Hausgrundstückes zu berücksichtigen ist.

Normenkette:

BGB § 1374 § 1376 ;

Gründe:

I. Die zulässige Berufung des Beklagten (§§ 511 ff. ZPO) erweist sich als nur zum Teil begründet.