Auf die Beschwerde der G... Lebensversicherung AG, wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 30.9.2013 (334/13) in Nr. 2 des Tenors hinsichtlich der in der betrieblichen Altersversorgung bei der Sch... KG durch den Antragsgegner auszugleichenden Anwartschaften unter Fortgeltung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Übrigen hinsichtlich der Zielversorgung und der Höhe des Ausgleichsbetrags geändert und wie folgt neu gefasst: [Änderungen in Fettdruck]
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