I. Die Parteien sind seit 1992 rechtskräftig geschieden. Im vorliegenden Verfahren macht die Klägerin im Wege einer Stufenklage Ansprüche auf Zugewinnausgleich geltend. Zur Auskunft erging am 5.5.1994 folgendes Teilanerkenntnisurteil:
Der Beklagte wird verurteilt,
a) Auskunft über sein Endvermögen am 13.01.1992 durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses zu erteilen.
b) Den Wert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln und mitzuteilen, insbesondere den Wert des im Grundbuch des Amtsgerichts eingetragenen landwirtschaftlichen Anwesen und den Wert des lebenden und toten landwirtschaftlichen Inventars anzugeben und die Wertermittlung durch einen Sachverständigen zu dulden, desweiteren den Wert von Beteiligungen an Genossenschaften und Teilhabergemeinschaften.
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