OVG Niedersachsen - Urteil vom 14.02.2013
8 LB 154/12
Normen:
Nds. RAVG § 6 Abs. 1 S. 1; RVS § 24 Abs. 1; RVS § 24 Abs. 6 S. 1; BRAO § 2; BRAO § 3 Abs. 1; RVG § 1 Abs. 2 S. 1; BGB § 1835 Abs. 3;
Fundstellen:
DStR 2013, 1259
DStR 2013, 14
DStRE 2013, 1085
DÖV 2013, 529
FamFR 2013, 211

Wertung der Einkünfte aus einer Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer als Einkünfte aus anwaltlicher Tätigkeit i.S.d. § 24 Abs. 6 S. 1 RVS i.R.d. Bemessung von Versorgungsbeiträgen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.02.2013 - Aktenzeichen 8 LB 154/12

DRsp Nr. 2013/6130

Wertung der Einkünfte aus einer Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer als Einkünfte aus "anwaltlicher Tätigkeit" i.S.d. § 24 Abs. 6 S. 1 RVS i.R.d. Bemessung von Versorgungsbeiträgen

Einkünfte aus der Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Berufsbetreuerin sind keine Einkünfte aus "anwaltlicher Tätigkeit" im Sinne des § 24 Abs. 6 Satz 1 der Satzung des Niedersächischen Versorgungswerks der Rechtsanwälte und daher bei der Bemessung der von der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen erhobenen Versorgungsbeiträge nicht zu berücksichtigen.

Normenkette:

Nds. RAVG § 6 Abs. 1 S. 1; RVS § 24 Abs. 1; RVS § 24 Abs. 6 S. 1; BRAO § 2; BRAO § 3 Abs. 1; RVG § 1 Abs. 2 S. 1; BGB § 1835 Abs. 3;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Höhe des von ihr für das Jahr 2011 an die Beklagte zu leistenden monatlichen Versorgungsbeitrags.

Die Klägerin ist selbstständige Rechtsanwältin und seit 1998 Mitglied der Beklagten. Sie ist auch als Berufsbetreuerin tätig.