Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 26.11.2013 wie folgt abgeändert:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller ab dem 01.06.2013 für die Dauer der alleinigen Nutzung der Ehewohnung in der X-Straße in A. eine monatliche Nutzungsvergütung in Höhe von 323 Euro zu bezahlen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
2.Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt der Antragsteller 3/5, die Antragsgegnerin 2/5. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller 1/5 und die Antragsgegnerin 4/5.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|