OLG Bamberg - Beschluss vom 22.09.2014
2 UF 8/14
Normen:
UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 3 Abs. 1; UWG § 5 Abs. 1 S. 1; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
AG Bamberg, vom 26.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 207 F 777/13

Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Konzepts zur Gewichtsreduzierung mittels DNA-Analyse

OLG Bamberg, Beschluss vom 22.09.2014 - Aktenzeichen 2 UF 8/14

DRsp Nr. 2016/10814

Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Konzepts zur Gewichtsreduzierung mittels DNA-Analyse

Die Bewerbung eines Konzepts zur Gewichtsreduzierung, das darauf beruht, dass auf den durch Genanalyse festgestellten N-Typ angepasste Ernährung- und Bewegungskonzepte erstellt werden, ist wettbewerbswidrig, da die Behauptung, dass es hierdurch zu einer erfolgreicheren Gewichtsabnahme kommt als mit herkömmlichen Diätverfahren, nicht hinreichend wissenschaftlich belegt ist.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 26.11.2013 wie folgt abgeändert:

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller ab dem 01.06.2013 für die Dauer der alleinigen Nutzung der Ehewohnung in der X-Straße in A. eine monatliche Nutzungsvergütung in Höhe von 323 Euro zu bezahlen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

2.

Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt der Antragsteller 3/5, die Antragsgegnerin 2/5. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller 1/5 und die Antragsgegnerin 4/5.

3.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 Euro festgesetzt.

4.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 3 Abs. 1; UWG § 5 Abs. 1 S. 1; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1;

Gründe

I.