Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 24. September 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als ihre Berufung gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 23. Januar 2015 zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens und die durch die Wiedereinsetzung entstandenen Kosten, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Inanspruchnahme aus einer Mithaftungserklärung für die Rückzahlung eines Darlehens und aus einem notariellen Schuldanerkenntnis sowie gegen die Vollstreckung aus einer notariellen Unterwerfungserklärung.
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