Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 10.1.2014 wird zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte zu 2) hat die der Beteiligten zu 3) im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu tragen.
3.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Der Beteiligte zu 2) möchte die Änderung des Nachnamens der Beteiligten zu 1) auf seinen Familiennamen erreichen.
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