OLG Köln, Urteil vom 17.06.2003 - Aktenzeichen 4 UF 233/03
DRsp Nr. 2004/15167
Widerruf eines Anerkenntnisses
»1. Ein in erster Instanz abgegebenes prozessuales Anerkenntnis kann mit der Berufung unter den Voraussetzungen des § 323ZPO widerrufen werden, wenn es auf einer Prognose (hier: Umzug und Antritt einer Vollzeitstelle) beruhte und sich nach Schluss der mündlichen verhandlung erster Instanz ergibt, dass die Prognosevoraussetzungen - endgültig - nicht eintreten (Anschluss an BGH v. 27.5.1981 - IVb ZR 589/80, BGHZ 80, 389 (397f.) = MDR 1981, 924).
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