OLG München - Urteil vom 16.04.1996
25 U 5274/95
Normen:
BGB §§ 430 665 675 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 1997, 29
Vorinstanzen:
LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 658/95

Widerrufsmöglichkeit bei Inhaberschaft eines sog. Oder-Kontos

OLG München, Urteil vom 16.04.1996 - Aktenzeichen 25 U 5274/95

DRsp Nr. 1998/15686

Widerrufsmöglichkeit bei Inhaberschaft eines sog. "Oder-Kontos"

1. Bei einem Konto, dessen Inhaber beide Ehegatten sind (sog. "Oder-Konto") kann die Weisung des einen Kontoinhabers an die Bank vom anderen Kontoinhaber solange widerrufen werden, bis sie ausgeführt oder nicht mehr rückgängig zu machen ist.2. Die Änderung der Kontoinhaberschaft erfordert eine entsprechende Verfügungsbefugnis, eine entsprechende Willenserklärung und die Zustimmung der Bank.3. Hat ein Gesamtgläubiger die Forderung eingezogen, so muß er dem anderen die Hälfte herausgeben, es sei denn, er beweist, daß ihm ein größerer Anteil zusteht.

Normenkette:

BGB §§ 430 665 675 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt denselben Betrag einerseits aus grundloser Zahlung und andererseits als Gesamtgläubigerausgleich aus abgetretenem Recht.