I.
Die Antragstellerin war mit dem Antragsgegner in erster Ehe verheiratet. Zum Zeitpunkt der Ehescheidung im Jahre 1994 waren die Kinder bereits selbständig. Sie selbst arbeitete vollschichtig, obwohl sie im Jahre 1985 zweimal am Kopf operiert worden war, nachdem es zur Ruptur eines Hirngefäßes gekommen war.
Im Januar 1998 trat erneut eine Ruptur eines Hirngefäßes auf. Auf Grund dieses Ereignisses wurde die Antragstellerin erwerbsunfähig. Im August 1998 heiratete sie zum zweiten Mal. Auch diese Ehe ist seit dem 12.07.2002 rechtskräftig geschieden.
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