OLG Nürnberg - Urteil vom 02.07.1996
11 UF 814/96
Normen:
BGB §§ 1570 1579 Nr. 6 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1996, 282
FamRZ 1997, 614
NJWE-FER 1997, 4
Vorinstanzen:
AG Weiden, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 393/95

Wiederaufleben eines wegen Vereitelung des Umgangsrechts verwirkten nachehelichen Unterhaltsanspruchs

OLG Nürnberg, Urteil vom 02.07.1996 - Aktenzeichen 11 UF 814/96

DRsp Nr. 1997/2043

Wiederaufleben eines wegen Vereitelung des Umgangsrechts verwirkten nachehelichen Unterhaltsanspruchs

1. Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch, der wegen nachhaltiger und massiver Behinderung des Umgangsrechts des Unterhaltsverpflichteten durch den Unterhaltsberechtigten teilweise verwirkt ist, kann wieder aufleben.2. Für das Wiederaufleben des verwirkten Unterhaltsanspruches genügt es nicht, daß der Unterhaltsberechtigte sich hinsichtlich des Umgangsrechts nunmehr neutral verhält. Es setzt vielmehr voraus, daß die Wirkungen des früheren Fehlverhaltens bei den Kindern beseitigt sind und der Unterhaltspflichtige einen dauerhaften und angemessenen Umgang mit den Kindern ausüben kann.

Normenkette:

BGB §§ 1570 1579 Nr. 6 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist die geschiedene Ehefrau des Beklagten. Sie begehrt eine Erhöhung des nachehelichen Unterhalts vom Beklagten.

Aus der gemeinsamen Ehe sind die Kinder .... , geboren am 26. März 1985 und ....., geboren am 7. Oktober 1987 hervorgegangen.