OLG Düsseldorf - Beschluss vom 26.01.2006
II-8 UF 223/05
Normen:
ZPO § 233 § 234 ;

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abänderung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2006 - Aktenzeichen II-8 UF 223/05

DRsp Nr. 2007/4803

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abänderung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich

»Bei Kürzung einer Pension durch Abänderung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich wird das Hindernis der Unkenntnis vom Ablauf der Beschwerdefrist bereits durch Kenntniserlangung des Pensionsberechtigten von der Auszahlung der verkürzten Pension und nicht erst durch die spätere Kenntniserlangung des zu Grunde liegenden Beschlusses durch den Verfahrensbevollmächtigten behoben.«

Normenkette:

ZPO § 233 § 234 ;

Entscheidungsgründe: