I.
Aus der 1981 geschiedenen Ehe der Parteien sind drei Kinder hervorgegangen, darunter die am 6. Juni 1979 geborene Tochter R..................
Anläßlich der Ehescheidung war die elterliche Sorge für die Tochter R.............. der Kindesmutter übertragen worden (Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 17. September 1981 - 2 F 298/80).
In dem vorliegenden Verfahren hatte der Antragsteller auf eine Abänderung der seinerzeit getroffenen Sorgerechtsentscheidung angetragen und hatte begehrt, daß ihm die elterliche Sorge für die Tochter R.................übertragen wird.
Die Antragsgegnerin war dem entgegengetreten.
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