I. Der am 18. Juni 2018 beim Brandenburgischen Oberlandesgericht eingegangene Antrag der Mutter auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 17. April 2018 - Az.
Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 17. April 2018 - Az.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Mutter zu tragen.
III. Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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