I. Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt. Das Amtsgericht hat die Beklagte verurteilt, an den Kläger rückständigen Unterhalt in Höhe von 5.941,94 EUR nebst Zinsen zu zahlen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Das Urteil wurde dem Prozessbevollmächtigten des Klägers am 24. April 2007 zugestellt.
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