Der Antrag des Antragsgegners, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 4. September 2019 wird verworfen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
I.
Mit seinem Rechtsmittel wendet sich der Antragsgegner gegen die Kostenlast, die ihm das Amtsgericht durch den angefochtenen Beschluss (Bl. 111 f.) nach Erledigung der Hauptsache durch Vergleich im Termin vom 21. August 2019 (Bl. 108R) auferlegt hat.
Der Beschluss enthält eine "Rechtsbehelfsbelehrung", derzufolge mit dem "Rechtsmittel der Beschwerde" "binnen einer Frist von 1 Monat" angefochten werden könne (Bl. 112).
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